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Wiederaufnahme des Schulbetriebs nach den Weihnachtsferien mit erhöhten Schutzmaßnahmen

Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 15.12.2020
 
Nach den Weihnachtsferien wird der Schulbetrieb am 11. Januar 2021 mit erhöhten Schutzmaßnahmen wiederaufgenommen: Die weiterführenden Schulen starten niedersachsenweit im Wechselunterricht in den Schuljahrgängen 5 bis 12 nach Szenario B in geteilten Klassen. Schülerinnen und Schüler der 13. Schuljahrgänge, für die Abiturprüfungen anstehen, verbleiben im Präsenzunterricht nach Szenario A, tragen allerdings eine Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht.
 
Die Regelungen bis zum Ende des Schulhalbjahres am 31. Januar 2021:
 
--> Alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 werden bis zum Ende des Halbjahres im Wechselmodell nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet.
 
--> Der Abiturjahrgang bleibt geschlossen im Präsenzmodus (Szenario A), auch aufgrund vielfach kleinerer Kurse. Dessen unbenommen besteht hier die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch im Unterricht.
 
Zum 2. Schulhalbjahr soll wieder auf die ausdifferenzierte, inzidenzbasierte Systematik der aktuell gültigen Verordnung zurückgegriffen werden. Dabei gelte es, die Erfahrungen aus dem ersten Schulhalbjahr und insbesondere die Infektionslage im Januar zu berücksichtigen, so Minister Tonne.

Freiwilliges Homeschooling vom 14. bis 18.12.2020 möglich

Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 10.12.2020
 
Eine Woche freiwilliges Homeschooling vor Weihnachten in Niedersachsen: Das Land weitet die Möglichkeit für das Lernen zu Hause in der letzten Schulwoche aus, so dass sich auch für Montag, 14. Dezember 2020, Dienstag, 15. Dezember 2020 und Mittwoch, 16.Dezember 2020, Schülerinnen und Schüler durch ihre Erziehungsberechtigten vom Präsenzunterricht befreien lassen können. Die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht ist damit im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 18.12.2020 möglich. Der Bildungsbereich leiste so einen relevanten Beitrag bei dem Ziel, Kontakte zu reduzieren, sagte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:
 
„Mit der Ausweitung unserer bestehenden Regelung von zwei auf fünf Tage freiwilliges Homeschooling kommen eingedenk der Weihnachtsferien rund vier Wochen zusammen, in denen sich die Kontakte auch der Kinder und Jugendlichen deutlich reduzieren werden. Der Schulbereich beteiligt sich so an der umfassenden Gesamtstrategie der konsequenten Kontaktreduktion in Niedersachsen, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Wir leisten unseren Beitrag bei der allgemeinen Pandemiebekämpfung, ohne selbst Treiber der Pandemie zu sein. Mit der Ausdehnung der bestehenden Regelung führen wir unseren Weg eines situationsangepassten Krisenmanagements fort. Wir setzen dabei nach wie vor auf niedrigschwellige und pragmatische Wege und haben daher entschieden, dass es ausreicht, wenn die Eltern per Telefon, Mail oder auf Papier der Schule Bescheid sagen, ab wann ihr Kind nicht mehr erscheint und stattdessen ins Distanzlernen geht. Eine besondere Begründung muss nicht genannt werden.
 
Für alle Schülerinnen und Schüler, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, sind die Schulen ganz normal geöffnet. Diese letzten Tage in der Schule bieten auch Raum und Zeit für die Schulgemeinschaft, das vergangene Jahr weiter gemeinsam aufzuarbeiten und zu reflektieren. Es ist ganz wichtig, dieses außergewöhnliche und belastende Jahr nicht einfach so auslaufen zu lassen", erläutert Niedersachsens Schulminister.
 
Es ist davon auszugehen, dass insbesondere höhere Jahrgänge die Homeschooling-Woche nutzen werden; die Befreiungsmöglichkeit gilt aber ausdrücklich für alle Schülerinnen und Schüler, vom Primarbereich, über die weiterführenden bis zu den berufsbildenden Schulen. Allerdings müssen Abschluss- und versetzungsrelevante Klausuren zu den festgelegten Terminen geschrieben werden, so dass betreffende Schülerinnen und Schüler zu diesen Zeitpunkten in der Schule sein müssen - aber auch nur zu diesen Anlässen und nicht für den gesamten Tag. Nach dem Klausurschreiben kann ins Lernen zu Hause gewechselt werden.
 
Der Minister hat die Schulen, Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler am Morgen über die aktuellen Änderungen informiert. Hier finden Sie die Briefe als Download:
 

Aktualisierung des Niedersächsischen Rahmen-Hygieneplans Corona Schule Version 4.0

 
Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 20.12.2020
 
Anlass für die Fortschreibung des Rahmen-Hygieneplans waren die Änderungen der Corona-Verordnung sowie Anpassungs- oder Ergänzungbedarfe insbesondere in folgenden Kapiteln:
 
• Kapitel 6.4    Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
• Kapitel 13     Speiseneinnahme - vom Pausenbrot bis zur Schulkantine
• Kapitel 15     Ganztagsbetrieb
• Kapitel 17     Infektionsschutz im Schulsport
• Kapitel 18     Infektionsschutz beim Musizieren
• Kapitel 28     Schutz von Personen in Schulen, die besonderen gesundheitlichen Risiken unterliegen
• Kapitel 28.1  Ergänzende Hinweise zum Umgang mit Schülerinnen und Schülern aus Risikogruppen
 
Außerdem wurden die Inhalte des Erlasses „Hinweise zum Rahmen-Hygieneplan“ vom 11.09.2020 in die Kapitel 19 bis 22 und 28 übernommen (Darstellendes Spiel, praktisches und experimentelles Arbeiten, Verarbeitung von Lebensmitteln im Unterricht und Evakuierungsübungen). Der Erlass wird hiermit aufgehoben.
 
Wesentliche Änderungen zur vorherigen Fassung (Version 3.2. Stand: 22.10.2020) sind in blauer Schrift hervorgehoben.

 




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