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Öffnungen von Kitas und Schulen zum 10. Mai

 
 
Mitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 04.05.2021
 
 
Ab kommenden Montag, dem 10. Mai 2021, wird in Niedersachsen wieder deutlich mehr Kinderbetreuung und Präsenzunterricht stattfinden. Die Bereiche Kita und Schule werden bis zu einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 offengehalten, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag mitgeteilt hat.
 
Die Kindertageseinrichtungen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 wechseln ab Montag, dem 10. Mai 2021, in den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Damit können alle Kinder, die in der jeweiligen Einrichtung einen Betreuungsplatz haben, wieder zurück in Krippe, Kindergarten oder Hort. Es gelten Hygienevorschriften und feste Raumaufteilungen, gruppenübergreifende Angebote können nicht stattfinden. Kindertagespflegepersonen können in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 einen Regelbetrieb unter Beachtung von Hygienevorschriften anbieten.
Alle Schulen in Regionen unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 bieten ab Montag, dem 10. Mai 2021, Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) an. In geteilten Lerngruppen – rotierend die eine Hälfte der Schülerinnen und Schüler vor Ort in der Schule lernend, die andere Hälfte von zu Hause aus – kommen somit alle Schülerinnen und Schüler wieder in ihre Schulen und lernen zusammen mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern unter Anleitung ihrer Lehrkräfte.
 
Zudem wird ab Montag, dem 10. Mai 2021, geregelt, dass neben Abschlussprüfungen unabhängig von der Inzidenz für folgende Schuljahrgänge Unterricht im „Szenario B“ stattfinden kann:
  1. der 9. und der 10. Schuljahrgang, soweit an der Schule in diesen Schuljahrgängen im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind,
  2. der Sekundarbereich II, soweit an der Schule in Lerngruppen dieser Schuljahrgänge im Schuljahr 2020/2021 Abschlussprüfungen vorgesehen sind, und der Schuljahrgang 12,
  3. der 4. Schuljahrgang und
  4. die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören.

 

Die Regelungen im Überblick:

 

I. Öffnungs- und Schließungsszenarien:

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann können Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario B wechseln.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165, dann müssen Kindertageseinrichtungen und Schulen ins Szenario C wechseln.

Für die 4. Klassen der Grundschulen als Übergangsklassen, die Abschlussklassen im Berufsbildenden Bereich sowie die 12 Schuljahrgänge und die Förderschulen geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie die Förderschulen Sehen und Hören bleibt Präsenzunterricht im Szenario B auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 165 möglich. Ein Wechsel ins Szenario C ist nicht vorgesehen.

Die Kommunen können schärfere Maßnahmen verhängen. Änderungen im Bereich Kita/Schule sind grundsätzlich per Allgemeinverfügung zu kommunizieren und umzusetzen.

 

 Inzidenztabelle für Schulen
Tabelle   Bildrechte: MK Nds

 

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis sind das Betreten der Schule und die Teilnahme am Präsenzbetrieb möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, ggf. ist das Testkit vorzulegen. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

 

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

  • In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht weiterhin aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.

Weitere infos u.a. zum Thema Testen finden Sie auf der MK-Homepage hier.
 
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Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:
„Wir können jetzt endlich wieder allen Kindern und Jugendlichen ein Angebot auf Bildung und Betreuung machen. Das erleichtert mich sehr, denn die Kinder und Jugendlichen verzichten seit Monaten und leisten einen enormen Beitrag in der Pandemiebekämpfung. Die lange Zeit der Kontaktbeschränkungen, der Verzicht auf Hobbys, Sport und das Treffen mit Freunden hat negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen – daher sind die heutigen Öffnungsschritte notwendig, aber auch infektiologisch vertretbar. Denn mit der neuen Möglichkeit der Selbsttests haben wir eine weitere Sicherheitsmaßnahme eingezogen.
 
Im Zusammenhang mit der Verteilung der Tests an die Schulen hat es eine deutliche Stabilisierung gegeben. Durch den Ausbau der Umschlags- und Lieferkapazitäten sowie der Optimierung von logistischen Prozessen ist es gelungen, dass grundsätzlich alle Schulen ihre Tests für die kommende Woche bereits in der Vorwoche erhalten und voraussichtlich ab der kommenden Woche nur noch einzelverpackte Tests an die Schule ausgeliefert werden.

Beschulung im Szenario B ist sicher. Das sehen auch die allermeisten Schülerinnen und Schüler und Eltern so: Lediglich drei Prozent Abmeldequote vom Präsenzunterricht sprechen eine deutliche Sprache, dass Schule als sicherer Ort empfunden wird.

Die Auswertung der ersten beiden Testwochen hat gezeigt, dass die Selbsttests ein wirksames Instrument sind, um Infektionsketten frühzeitig zu durchbrechen. Mehr als 1.000 Infektionen konnten identifiziert und so die Ausbreitung in Schulen und Familien verhindert werden.

Die Tests sind ein Präventions-Tool, das gut funktioniert. Schule ist also noch sicherer geworden. Und nach wie vor haben wir es mit Einzelansteckungen zu tun, Massenausbrüche in Schulen sind in Niedersachsen nicht zu verzeichnen. Das bedeutet, die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.
 
Der Prozentsatz der geimpften Lehrkräfte steigt kontinuierlich – auch dies ein ermutigendes Signal für die kommende Zeit. Hierüber hinaus ist klar: Die Kinder und die Jugendlichen müssen in den Fokus der Debatte. Mit den Öffnungen ab Montag legen wir hier eine ganz wichtige Basis. Wir bleiben aber nicht stehen, sondern wir werden die Kinder und Jugendlichen auffangen und sie stärken. Zusammen mit dem Bund werden wir ein großes Programm zur Unterstützung und für Angebote im sozialen Bereich auflegen.“
 
 

 
 
 
 

Auswirkungen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes ("Notbremse") für die Schulen in Niedersachsen

 
 
Mitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 22.04.2021
 
 
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
 
sicher haben Sie die Debatte um eine bundesweite „Notbremse“ in den Medien verfolgt. Gerne möchte ich Sie informieren, welche Auswirkungen die dort formulierten Regelungen für die Schulen in Niedersachsen haben. Ich kann Ihnen dazu - Stand heute - folgendes mitteilen: Die gestern vom Bundestag verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht eine strengere Regelung für die Jahrgänge 1 bis 3 des Primarbereichs vor, als sie bisher in Niedersachsen angewendet wird. Da wir an diese Gesetzgebung gebunden sind, sie allenfalls verschärfen, aber nicht eigenmächtig lockern dürfen, bedeutet das ab Montag folgendes:
Wenn in einem Landkreis (bzw. Region, kreisfreie Stadt) an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von 165 überschritten wird, wechseln die Jahrgänge 1 bis 3 der Grund- und Förderschulen ins Distanzlernen (Szenario C). Eine Notbetreuung wird wie gewohnt angeboten. Für alle anderen Jahrgänge und Schulformen ändert sich in Niedersachsen zunächst nichts, das heißt also in der Übersicht:
 

Übersicht bundesweite Notbremse in Niedersachsen

 

Bitte beachten Sie, dass zukünftig bundesweit einheitlich die Werte des RKI ausschlaggebend sein werden. Sie finden sie unter www.rki.de/inzidenzen bzw. das RKI COVID-19-Dashboard für die einzelnen Landkreise.
Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.
Wir behalten in Niedersachsen unsere Linie grundsätzlich bei und gehen wie geplant einen Schritt nach dem anderen. Das bedeutet: Wir werten die regelmäßigen Testungen aus, um datenbasiert entscheiden zu können, welche Perspektiven sich durch diesen zusätzlichen Baustein des Infektionsschutzes für eine Ausweitung des Präsenzunterrichts ergeben. Es gilt auch weiterhin, umsichtig und überlegt vorzugehen. Dabei bleibt es unser erklärtes Ziel, so
schnell wie möglich und verantwortbar wieder mehr gemeinsames Lernen für alle Schülerinnen und Schüler anbieten zu können. Darauf fokussieren wir alle unsere Anstrengungen und ich bin sehr froh, Sie als Eltern dabei an unserer Seite zu wissen.
In den letzten Wochen hat der Versand von Testkits, die vor der Verteilung erst aus Einzelkomponenten zusammengestellt werden mussten, quer durch alle Schulformen für großen Unmut gesorgt. Ich habe Verständnis für diesen Ärger und bedauere die zusätzliche
Belastung dieser Schulen. Im Logistikzentrum Niedersachsen muss die immense Herausforderung bewältigt werden, wöchentlich mehrere Millionen Testkits umzuschlagen. Hier müssen oftmals sehr schnelle und sehr pragmatische Entscheidungen getroffen werden, um rechtzeitig Tests in ausreichender Menge an die Schulen zu bringen. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Verständnis und eine gewisse Nachsicht, wenn die Umsetzung aus Ihrer Sicht verbesserungswürdig erscheint. Uns wurde von den erantwortlichen Stellen zugesichert, dass die Belieferung mit Einzelkomponenten in Großpackungen in der kommenden Woche ausläuft und keine weiteren Bestellungen dieser Art für Schulen vorgesehen sind.
Lieferengpässe, nicht eingehaltene Herstellerzusagen und Schwierigkeiten bei der Zollabwicklung können allerdings auch weiterhin für Schwierigkeiten sorgen, das liegt nicht in unserer Hand.
Über die Auswertung der Testungen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen beraten wir kurzfristig auf allen Ebenen und informieren Sie wie gewohnt zeitnah über die Ergebnisse.
 
Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute, bleiben Sie bitte gesund!
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Grant Hendrik Tonne - Nds. Kultusminister
 

 
 

 

Erste Rückmeldungen aus Schulen zu Selbsttestungen

 
 
Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 22.04.2021
 

2.450 von rund 3.200 Schulen haben erste Rückmeldungen zu den Testungen gegeben. An diesen Schulen sind in der ersten Schulwoche nach den Osterferien (KW 15; 12.04.2021-16.04.2021) demnach über 1,4 Millionen Testkits an Schülerinnen und Schüler, sowie mehr als 250.000 Selbsttests an Schulbeschäftigte ausgegeben worden. Der erste Rücklauf aus den Schulen ergibt: Bei Schülerinnen und Schülern wurden 698 positive Selbsttest-Ergebnisse (0,05 Prozent) ermittelt, von welchen 490 in der PCR-Nachtestung auch bestätigt wurden (0,03 Prozent).

Bei den Schulbeschäftigten zeigte sich folgendes Bild: 79 hiervon positive Selbsttestungen (0,03 Prozent), 29 davon PCR-bestätigt (0,01 Prozent).

Zudem wurden über 65.000 anlassbezogene Testungen bei Schülerinnen und Schülern durchgeführt – also bei konkreten Verdachtsfällen oder Betroffenheit von SARS-CoV-2 von Lerngruppen. Von diesen Testungen erwiesen sich 34 als positiv (0,05 Prozent), hiervon wurden 29 über PCR-Test bestätigt (0,04 Prozent). Schulbeschäftigte: rund 16.000 Tests ausgegeben, 7 Schnelltests positiv (0,04 Prozent), 6 davon PCR-bestätigt (0,04 Prozent).

Kultusminister Tonne interpretiert diese ersten Erkenntnisse wie folgt:

„Insgesamt haben wir damit in der ersten Pflichttestwoche 554 Infektionen identifiziert. Das ist ein deutlicher Indikator dafür, dass Selbsttests Schule noch sicherer machen. Die herausgefilterten Infektionen dürften dabei in der Regel nicht aus dem Schul-Kontext kommen, sondern aus der Ferienzeit stammen. Auch aus diesem Grund werden wir heute keine tiefergehenden Interpretationen dieser ersten Zahlen vornehmen. Wir stehen am Anfang einer Zahlenreihe, noch sind keine Vergleiche möglich. Dabei sind valide Erkenntnisse notwendig, um Schlussfolgerungen ziehen zu können. Zu den Optimierungen bei Testungen gehört insbesondere, für stabile Lieferungen der Testkits zu sorgen. Hier läuft es immer besser: Für die erste Testwoche sind mehr als 5,3 Millionen Tests in die Schulen geliefert worden. Das ist in der Gesamtsumme ausreichend für zwei Tests für die Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal. Es gibt aber noch weiße Flecken, wo entgegen der Planungen keine oder zu wenige Kits ankommen. Zudem bin ich mir sehr bewusst, dass die Großpackungen zum Selbstkonfektionieren bei den Schulen verständlicherweise unbeliebt sind. Auch wir wollen natürlich schnellstmöglich weg von diesen Tests. Die Bestellungen sollen auch komplett auf Einzelverpackungen umgestellt werden, sobald es die Marktlage zulässt.“

 


 

 

 

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