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Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien

 
 
Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 09.04.2021

 

Auch nach den Osterferien werden die gültigen Regelungen für Öffnungs- und Schließungsszenarien von Kitas und Schulen fortgeschrieben. Neu hinzu kommt die Testpflicht im Schulbereich mittels Laien-Selbsttests zu Hause. Zudem werden die Testmöglichkeiten für das Personal im Bereich der frühkindlichen Bildung von einem Test auf zwei Selbsttests erweitert werden.

 

I. Öffnungs- und Schließungsszenarien nach Inzidenzlage:

Wie bisher gelten folgende Regelungen:

 

  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf und ist die Unterschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) betrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf und ist diese Überschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw. müssen zurückgenommen werden. Dann können ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen im Wechselunterricht („Szenario B“) bleiben. Die Kitas können dann eine Notbetreuung im Umfang von bis zu rd. 50 Prozent der Normalauslastung anbieten.
  • Unabhängig von der Inzidenz können Angebote der Kindertagespflege stattfinden, da hier regelhaft sehr kleine Gruppen gebildet werden, die Großtagespflege wird weiterhin an den Regelungen für Kindertageseinrichtungen entsprechend ausgerichtet.
  • Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert und umgesetzt. Es bleibt bei entsprechend schlechter Inzidenzlage den Kommunen vorbehalten, schärfere Maßnahmen als die in der Verordnung festgelegten auszusprechen. Kita- und Schulschließungen sollen hierbei aber erst als letzte Instrumente eingesetzt werden, zuvor sind andere Schritte einzuleiten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Der Schulbesuch für die Teilnahme an Abschluss- oder Abiturprüfungen darf allerdings nicht untersagt werden.

II. Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen. Die Testungen sollten über die Woche verteilt stattfinden, z.B. montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags. Die Schulen legen eigenverantwortlich die jeweiligen Testtage fest, es können auch unterschiedliche Testtage innerhalb einer Schule angesetzt werden. Die Testpflicht gilt auch für Prüflinge.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis ist die Teilnahme am Präsenzbetrieb und an Abschluss- und Abiturprüfungen möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, das negative Testergebnis muss im Zweifel vorgelegt werden. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden. Für diese Nachholtests schaffen die Schulen den organisatorischen Rahmen. Die Schülerinnen und Schüler, die keine Selbsttestung vornehmen bzw. kein negatives Ergebnis vorweisen können, müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden. Auch dann muss ein PCR-Test durchgeführt werden.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Am kommenden Montag, dem 12.04.2021, können die Schulen einen reinen „Abholtag“ durchführen. Zudem ist möglich, dass der erste Test in der Schule gemacht und der zweite dann mit nach Hause genommen wird.
  • Pro Schulwoche werden bis zu 3,2 Millionen Testkits an die Schulen in unterschiedlichen Margen ausgeliefert. Der Zustellungsvorgang für die erste Schulwoche nach den Osterferien (15. Kalenderwoche: 12.04.2021-16.04.2021) läuft derzeit im Hinblick auf die erste Testung, im Verlaufe der KW 15 erwarten die Schulen weitere Lieferungen für die zweite Testung und die Folgewochen. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung.

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.

IV. Anteilige Finanzierung von Selbsttests für Kita-Beschäftigte:

Ab Montag, dem 12.04.2021, sollen auch die Testangebote für Beschäftigte im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung erweitert werden: Zwei Laien-Selbsttests pro Woche sollen hälftig von den Kita-Trägern und dem Land für das Personal in Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen übernommen werden. Ein entsprechender Vorschlag für eine Förderrichtlinie ist zwischen den Träger-Verbänden und dem Land in der Abstimmung. Rückwirkender Förderzeitpunkt soll Montag, 12.04.2021, sein. Das Ende des Förderzeitraums ist vorerst auf den 31.07.2021 festgelegt.

Kultusminister Tonne kommentiert die niedersächsischen Regelungen wie folgt:

„Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen in unserem gemeinsamen Geschäftsbereich für die intensive Arbeit auch in der Osterzeit. Uns allen liegt am Herzen, Bildung und Betreuung immer entsprechend der Pandemielage sicher zu halten, damit die Kinder und Jugendlichen zur Kita, in die Kindertagespflege oder in die Schule gehen können, und zugleich das Infektionsrisiko gering zu halten. Mein Dank gilt auch dem Gesundheits- sowie dem Innen- und dem Finanzministerium, mit denen wir eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um unserem Anspruch, den Kindern und Familien auch in der Pandemie Angebote machen zu können, gerecht zu werden.

Dabei sind wir mit den Testungen wieder einen erheblichen Schritt weitergekommen. Das ist eine sehr zielführende Ergänzung unserer Sicherheitsmaßnahmen. Die bisher wirksamen Konzepte werden dadurch nicht entfallen. Die Tests kommen noch hinzu, ohne etwas zu ersetzen. Es gibt damit ein Mehr an Sicherheit.

Hier wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass ausreichend Testkits bestellt werden, ankommende Testkits umgehend an die Schulen verteilt werden und auch schnellstmöglich zugestellt werden. Entsprechende Umschlagskapazitäten wurden und werden ausgebaut. Ich gehe davon aus, dass sich dieses neue Verfahren in den nächsten Wochen einspielen wird, bitte aber auch um Verständnis, dass die Bestellung, Lieferung und Versendung von über 2 Mio. Testkits wöchentlich für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellt. Genauso wie bei der Lieferung von Masken und Impfstoffen sind wir auch bei den Testkits auf regelmäßige und ausreichende Lieferung der bestellten Mengen angewiesen.

Die Kombination aus inzidenzbasierten Öffnungen, Testen und hohen Hygienestandards erscheint in der aktuellen Lage sehr angemessen. Daher ist Stand heute kein weiterer Änderungsbedarf erkennbar. Ich werbe dafür, diesen Weg vorerst weiter zu beschreiten und damit auf Verlässlichkeit zu setzen.

Der Unwägbarkeiten des Infektionsgeschehens bin ich mir dabei sehr bewusst. Wenn zusätzliche gesamtgesellschaftliche Maßnahmen als notwendig erachtet werden, um das Infektionsgeschehen insgesamt weiter einzudämmen, sollte allerdings nicht zuerst an mehr Einschränkungen bei Kitas und Schulen gedacht werden. Die Kinder und Jugendlichen leisten bereits während der gesamten Pandemie, zuletzt seit der Vorweihnachtszeit, einen erheblichen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Deren „Homeoffice-Quote“ dürfte weitaus höher als diejenige der Erwachsenen sein. Daher müssen nunmehr auch andere Bereiche in den Fokus rücken.“

 


 

 

 

Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte an Schulen ein / Tests müssen zweimal wöchentlich zu Hause vorgenommen werden


 

Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 01.04.2021
 

Niedersachsen führt verpflichtende Corona-Selbsttests für Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte an Schulen ein / Tests müssen zweimal wöchentlich zu Hause vorgenommen werden

Das Land Niedersachsen führt für einen Schulbesuch in den niedersächsischen Schulen eine Testpflicht ein. Ab der ersten Schulwoche nach den derzeitigen Schulferien – also beginnend mit dem 12. April 2021 – sollen alle Schülerinnen, Schüler sowie Beschäftigten in den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen zweimal pro Woche an Präsenztagen getestet werden. Die Tests sind verpflichtend und werden zu Hause selbst durchgeführt. Ohne ein negatives Ergebnis am Morgen können Schülerinnen und Schüler nicht am Unterricht teilnehmen. Zugleich wird die Präsenzpflicht aufgehoben.
 

„Ich denke, wir haben mit dieser Lösung eine Regelung gefunden, die sich an der großen Mehrheit orientiert, die Ängste und Sorgen aller Beteiligten sehr ernst nimmt und die Belastungen für alle möglichst gering hält“, erklärte Kultusminister Grant Hendrik Tonne an diesem Donnerstag (01.04.2021) und fügte an: „Auch wenn sich Abläufe erst einspielen und neue Routinen entwickelt werden müssen, können regelmäßige Testungen doch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Sie helfen dabei, Infektionsketten frühzeitig zu unterbrechen und möglicherweise unentdeckte Infektionen zu erkennen, bevor es zu einer weiteren Verbreitung des Virus kommt.“

 

Konkret geplant sind folgende Regelungen:

  • Jeder Schüler, jede Schülerin, jeder Beschäftigte und jede Beschäftigte testen sich ab dem 12. April 2021 zweimal wöchentlich selbst, soweit ausreichend Testkits vorhanden sind.
  • Die Tests sind verpflichtend.
  • Getestet wird selbst und zu Hause - vor Unterrichtsbeginn und nur an Präsenztagen.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte müssen das negative Testergebnis (analog oder digital) schriftlich am Testtag bestätigen. Schulen können auch die Vorlage des benutzten Testkits verlangen.
  • Ohne ein negatives Testergebnis können Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
  • Zu Hause versäumte Tests können ausnahmsweise in der Schule nachgeholt werden – die Schulen stellen für diese Nachtests dort einen geeigneten Raum und Aufsichtspersonal zur Verfügung. Aber auch hier testen sich die Schülerinnen und Schüler selbst.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden.

 

Das verpflichtende Testen zu Hause führt zur Aufhebung der Präsenzpflicht in allen Schuljahrgängen. Eltern und Erziehungsberechtigte können ihre Kinder ohne Angabe von Gründen vom Schulunterricht in Präsenz abmelden. Damit ist die eingeschränkte Kontrollmöglichkeit bei Tests zu Hause auch juristisch haltbar. Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag von der Präsenzpflicht befreit sind oder nach einem Positivtest zu Hause bleiben müssen, gehen in den Distanzunterricht und bekommen geeignetes Arbeitsmaterial zur Verfügung gestellt.

Die Testpflicht wird in die Corona-Verordnung des Landes aufgenommen.

Dieser Entscheidung vorausgegangen war eine Testwoche mit sogenannten Laienselbsttests vor den Osterferien in den Schulen und zu Hause. Möglichst alle Schulen sollten die Gelegenheit bekommen, das Testen mindestens einmal mit den Schülerinnen und Schülern zu üben. Teilweise wurde in den Schulen getestet, teilweise zu Hause. Mit entsprechenden Testkits beliefert wurden die Schulen überwiegend über ein beauftragtes Zustellunternehmen. Die Testwoche und zahlreiche Rückmeldungen aus den Schulen, von Verbänden, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie aus der Schülerschaft ergaben folgende Erkenntnisse:

o Selbsttestungen werden von der überwiegenden Mehrheit als sinnvoller Baustein für mehr Infektionsschutz (in Schulen) gesehen.

o Eindeutig bevorzugt werden Eigentests zu Hause. Regelmäßige Testungen in der Schule bieten zwar bessere Kontrollmöglichkeiten, haben aber auch Nachteile:

- Schülerinnen und Schüler fühlen sich sehr unwohl bei Tests vor und in der Klasse.

- Tests in der Schule und evtl. erforderliches Abholenlassen bei einem Positivtest sind sehr aufwendig.

o Die Selbsttestungen sind möglichst am Präsenztag noch vor Verlassen des eigenen Hauses durchzuführen, bevor es Richtung Schule geht.

o Bei der Belieferung der Schulen muss der Versand so gesteuert werden, dass regelmäßig ausreichend Testkits in ausreichender Menge in der Schule vorhanden sind.

Die verpflichtenden Selbsttests ergänzen das bestehende Maßnahmenpaket, um Schülerinnen, Schüler und Beschäftigte im Präsenzunterricht zu schützen und nach einem teilweise monatelangen Lockdown trotz der aktuellen Infektionslage wieder zurück in die Schulen zu holen. Zu dem Gesamtpaket gehören außerdem:

- inzidenzbasierte Unterrichtsmodelle mit Präsenzunterricht und Lernen zu Hause in jeweils kleinen Gruppen,

- Abstands- und Hygieneregeln

- Lüftungskonzept 20-5-20

- Maskenpflicht außerhalb und zum Teil im Unterricht

- Impfungen für Lehrkräfte

Der Minister hat die Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten informiert. Die Ministerbriefe und weitere Informationsschreiben finden Sie zum Download auf der MK-Seite.

 


 

 

 

 
 

Verlässlichkeit bei Kitas und Schulen mit Öffnungen plus Notbremse – Keine Änderungen durch Lockdown-Verlängerung

 

 
 
Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 25.03.2021
 

In Niedersachsen bleibt es auch nach den Osterferien zunächst beim Status Quo für Kitas und Schulen: Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) und Kinderbetreuung in Regelgruppengröße ohne Gruppenmischung sind dann möglich, wenn die Infektionslage es zulässt. Ein Wechsel in den Distanzunterricht („Szenario C“) jenseits von Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschule geistige Entwicklung und zurück zur Notbetreuung sind notwendig, wenn sich das Infektionsgeschehen zuspitzt.

Folgende Grundsätze werden demnach fortgeschrieben:

  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) betrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw. müssen zurückgenommen worden. Dann können ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen im Wechselunterricht („Szenario B“) bleiben. Die Kitas können dann ausschließlich eine Notbetreuung im Umfang von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung anbieten.
  • Unabhängig von der Inzidenz können Angebote der Kindertagespflege stattfinden, da hier regelhaft sehr kleine Gruppen gebildet werden, die Großtagespflege wird weiterhin an den Reglungen für Kindertageseinrichtungen orientiert.
  • Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert und umgesetzt.

Kultusminister Tonne: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir es mit unseren Regelungen schaffen, Bildung, Betreuung und Infektionsschutz gut in die Balance zu bringen. Wo das Infektionsgeschehen niedrig ist, können vorsichtig mehr Angebote in Kitas und Schulen stattfinden, wo die Lage angespannt ist, wird automatisch auf Distanzlernen und Notbetreuung umgestellt. Wir hatten diese Notbremse schon lange eingebaut, deshalb ist hier einstweilen kein Nachsteuern notwendig. Zudem stellen wir für die Jüngsten und die Schulabgänger immer eine regelmäßige Beschulung sicher, sowie die Notbetreuung in den Kitas. Ich hoffe sehr, dass wir diese Möglichkeiten noch möglichst lange beibehalten können. Das ist nicht selbstverständlich und zeigt den besonderen Stellenwert, den die Kinder und der Bildungsbereich in Niedersachsen einnehmen.

Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzen sind jedoch die folgenden Sicherungsmaßnahmen geplant:

1.) Wir werden nach den Osterferien die Testungen der Schülerinnen und Schüler, sowie des schulischen Personals auf zweimal pro Woche hochfahren. Die Kapazitäten werden derzeit entsprechend erweitert, auf bisher 11 Millionen Test-Kits. Nach den Osterferien ist auch die Testwoche ausgewertet und das Verfahren optimiert. Mit regelmäßigen verlässlichen Tests lässt sich die Sicherheit in den Schulen für die mehr als 1 Millionen Schülerinnen und Schüler und die 100.000 Beschäftigten weiter erhöhen.

2.) Auch im Kita-Bereich werden wir nachlegen und den rund 80.000 Beschäftigten zwei Tests pro Woche anbieten, um das bestehende Testangebot zu verstetigen und zu erweitern. Entsprechende Gespräche mit den Trägerverbänden als Arbeitgeber werden wir zeitnah aufnehmen. Auch hier gilt, dass mehr Tests mehr Sicherheit bedeuten – und mehr Sicherheit bedeutet, dass mehr inhaltliche Angebote gemacht werden können.

3.) Beim Impfen müssen endlich alle Lehrkräfte in der Priorisierung nach oben gesetzt werden. Der Bund muss alle Lehrkräfte und das weitere Personal an Schule mit einer hohen Priorität (Kategorie 2) in der Impfverordnung festschreiben. Es ist unzureichend, ausschließlich das Personal an Grund- und Förderschulen gegen SARS CoV-2 zu impfen. Eine umfassende, Lehrkräfte und Personal aller Schulformen umfassende Impfkampagne ist die zentrale Maßnahme, um perspektivisch wieder mehr Präsenzunterricht für alle Kinder und Jugendlichen anbieten zu können. Eine entsprechende Initiative wird Niedersachsen erneut in die Kultusministerkonferenz einbringen.

Wir werden die Entwicklung der Lage weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt und weiteren Expertinnen und Experten bewerten. Stand heute haben wir mit dem geltenden Regelwerk eine solide Basis für die Zeit nach Ostern. Bei Verbesserung der Lage und regelhaften Testungen stehen wir für weitere Öffnungen bereit. Vor allem die Erwachsenen sind gut beraten, die nächsten Wochen zu einer möglichst kontaktlosen Zeit zu machen, um das Infektionsgeschehen wieder einzudämmen.“

 

Die Maßnahmen im Überblick:

I. Öffnung bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage unter 100:

Szenario B in Kindertageseinrichtungen:

  • Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.

Szenario B in Schulen:

  • alle Schülerinnen und Schüler

II. Reduktion bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage über 100 („Notbremse“):

Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen („Kita-Szenario C“):

  • Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C plus Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder, die normalerweise betreut werden.

Szenario B in Schulen:

  • Primarbereich
  • Förderschulen GE
  • Alle Abschlussklassen an ABS und BBS

Szenario C in Schulen:

  • Alle Schuljahrgänge an allen Schulen bzw. Schulformen im ABS- und BBS-Bereich außer den oben genannten

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht und Schutz vulnerabler Personengruppen:

  • Freiwilliges Distanzlernen ist nicht möglich, die Präsenzpflicht gilt wieder vollumfänglich. Die umfassenden Regelungen für vulnerable Personen sind hiervon unberührt und bleiben weiterhin in vollem Umfang bestehen.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden.

Notbetreuung Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.


 




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