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Verlässlichkeit bei Kitas und Schulen mit Öffnungen plus Notbremse – Keine Änderungen durch Lockdown-Verlängerung

 

 
 
Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 25.03.2021
 

In Niedersachsen bleibt es auch nach den Osterferien zunächst beim Status Quo für Kitas und Schulen: Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) und Kinderbetreuung in Regelgruppengröße ohne Gruppenmischung sind dann möglich, wenn die Infektionslage es zulässt. Ein Wechsel in den Distanzunterricht („Szenario C“) jenseits von Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschule geistige Entwicklung und zurück zur Notbetreuung sind notwendig, wenn sich das Infektionsgeschehen zuspitzt.

Folgende Grundsätze werden demnach fortgeschrieben:

  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) betrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw. müssen zurückgenommen worden. Dann können ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen im Wechselunterricht („Szenario B“) bleiben. Die Kitas können dann ausschließlich eine Notbetreuung im Umfang von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung anbieten.
  • Unabhängig von der Inzidenz können Angebote der Kindertagespflege stattfinden, da hier regelhaft sehr kleine Gruppen gebildet werden, die Großtagespflege wird weiterhin an den Reglungen für Kindertageseinrichtungen orientiert.
  • Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert und umgesetzt.

Kultusminister Tonne: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir es mit unseren Regelungen schaffen, Bildung, Betreuung und Infektionsschutz gut in die Balance zu bringen. Wo das Infektionsgeschehen niedrig ist, können vorsichtig mehr Angebote in Kitas und Schulen stattfinden, wo die Lage angespannt ist, wird automatisch auf Distanzlernen und Notbetreuung umgestellt. Wir hatten diese Notbremse schon lange eingebaut, deshalb ist hier einstweilen kein Nachsteuern notwendig. Zudem stellen wir für die Jüngsten und die Schulabgänger immer eine regelmäßige Beschulung sicher, sowie die Notbetreuung in den Kitas. Ich hoffe sehr, dass wir diese Möglichkeiten noch möglichst lange beibehalten können. Das ist nicht selbstverständlich und zeigt den besonderen Stellenwert, den die Kinder und der Bildungsbereich in Niedersachsen einnehmen.

Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzen sind jedoch die folgenden Sicherungsmaßnahmen geplant:

1.) Wir werden nach den Osterferien die Testungen der Schülerinnen und Schüler, sowie des schulischen Personals auf zweimal pro Woche hochfahren. Die Kapazitäten werden derzeit entsprechend erweitert, auf bisher 11 Millionen Test-Kits. Nach den Osterferien ist auch die Testwoche ausgewertet und das Verfahren optimiert. Mit regelmäßigen verlässlichen Tests lässt sich die Sicherheit in den Schulen für die mehr als 1 Millionen Schülerinnen und Schüler und die 100.000 Beschäftigten weiter erhöhen.

2.) Auch im Kita-Bereich werden wir nachlegen und den rund 80.000 Beschäftigten zwei Tests pro Woche anbieten, um das bestehende Testangebot zu verstetigen und zu erweitern. Entsprechende Gespräche mit den Trägerverbänden als Arbeitgeber werden wir zeitnah aufnehmen. Auch hier gilt, dass mehr Tests mehr Sicherheit bedeuten – und mehr Sicherheit bedeutet, dass mehr inhaltliche Angebote gemacht werden können.

3.) Beim Impfen müssen endlich alle Lehrkräfte in der Priorisierung nach oben gesetzt werden. Der Bund muss alle Lehrkräfte und das weitere Personal an Schule mit einer hohen Priorität (Kategorie 2) in der Impfverordnung festschreiben. Es ist unzureichend, ausschließlich das Personal an Grund- und Förderschulen gegen SARS CoV-2 zu impfen. Eine umfassende, Lehrkräfte und Personal aller Schulformen umfassende Impfkampagne ist die zentrale Maßnahme, um perspektivisch wieder mehr Präsenzunterricht für alle Kinder und Jugendlichen anbieten zu können. Eine entsprechende Initiative wird Niedersachsen erneut in die Kultusministerkonferenz einbringen.

Wir werden die Entwicklung der Lage weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt und weiteren Expertinnen und Experten bewerten. Stand heute haben wir mit dem geltenden Regelwerk eine solide Basis für die Zeit nach Ostern. Bei Verbesserung der Lage und regelhaften Testungen stehen wir für weitere Öffnungen bereit. Vor allem die Erwachsenen sind gut beraten, die nächsten Wochen zu einer möglichst kontaktlosen Zeit zu machen, um das Infektionsgeschehen wieder einzudämmen.“

 

Die Maßnahmen im Überblick:

I. Öffnung bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage unter 100:

Szenario B in Kindertageseinrichtungen:

  • Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.

Szenario B in Schulen:

  • alle Schülerinnen und Schüler

II. Reduktion bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage über 100 („Notbremse“):

Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen („Kita-Szenario C“):

  • Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C plus Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder, die normalerweise betreut werden.

Szenario B in Schulen:

  • Primarbereich
  • Förderschulen GE
  • Alle Abschlussklassen an ABS und BBS

Szenario C in Schulen:

  • Alle Schuljahrgänge an allen Schulen bzw. Schulformen im ABS- und BBS-Bereich außer den oben genannten

III. Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht und Schutz vulnerabler Personengruppen:

  • Freiwilliges Distanzlernen ist nicht möglich, die Präsenzpflicht gilt wieder vollumfänglich. Die umfassenden Regelungen für vulnerable Personen sind hiervon unberührt und bleiben weiterhin in vollem Umfang bestehen.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden.

Notbetreuung Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.


 

Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März - Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen

 

 
Pressemitteilung des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 04.03.2021
 
In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.
 
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:
 

Szenario B in Schulen:

Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für

  • die Schuljahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
  • die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
  • die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
  • Tagesbildungsstätten
  • Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
  • den Primarbereich

Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für

  • alle Schülerinnen und Schüler
 
Präsenzpflicht:
Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.
 
Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
 
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
 
 
Szenario B in Kindertageseinrichtungen:

Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.

 

Hot-Spot-Regelung:
Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.

 


 

 

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