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An der KGS Sehnde gilt zum Schulstart eine Maskenpflicht für alle Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Besucher. Quelle: Robert Michael/dpa

An der KGS Sehnde gilt zum Schulstart eine Maskenpflicht für alle Schüler, Lehrer, Mitarbeiter und Besucher.

Quelle: Robert Michael/dpa

 

Am Donnerstag, 27. August, beginnt wieder die Schule – und dabei gelten wegen der Corona-Pandemie besondere Regeln. „Wir starten mit Szenario A, dem sogenannten eingeschränkten Regelbetrieb“, sagt Sandra Heidrich, Leiterin der Kooperativen Gesamtschule (KGS) Sehnde. Mit rund 1800 Schülern ist sie eine der größten weiterführenden Schulen des Landes. Das bedeutet, dass wieder alle Schüler gemeinsam in ihren Klassen unterrichtet werden. Nach dem „Rahmenhygieneplan Corona Schulen“ des Landes Niedersachsen gibt es dabei strenge Vorgaben.

So besteht ab dem Schulstart auf dem gesamten Schulgelände eine Maskenpflicht – auch auf dem öffentlichen Weg, der über den Schulhof führt. Diese gilt in den Gebäuden und auf dem Außengelände für Schüler, Mitarbeiter und Besucher gleichermaßen. Denn aufgrund der baulichen Strukturen und der großen Zahl von Personen, die täglich in der Schule sind, sei es nicht möglich, auch in den Pausen eine durchgängige Trennung der Jahrgänge und Lerngruppen mit entsprechendem Mindestabstand umzusetzen, so Heidrich. Nur Schüler und Lehrer einer Lerngruppe dürfen im Unterricht die Masken abnehmen.

Besucher der KGS bittet die Schulleiterin, nur mit einem vorab vereinbarten Termin in die Schule zu kommen. Zudem müssen alle Besucher ihre Kontaktdaten sowie die Anwesenheitszeiten an der Pforte angeben. Damit mögliche Infektionsketten nach verfolgt werden können. „Daher ist der Zugang für Besucher nur über den Haupteingang auf dem Schulhof möglich“, sagt Heidrich. Nach der Anmeldung erhält jeder Besucher einen Besucherausweis, der für die Dauer des Besuchs gut sichtbar getragen werden muss.