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Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen

sollen gleichberechtigt Angebote in Schule und Freizeit nutzen können.

 

Was sind Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)?

Bildung und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind der Schlüssel zur Herstellung von Chancengleichheit. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe unterstützen junge Menschen aus Familien mit geringem Einkommen, damit sie gleichberechtigt Angebote in Schule, Kita und Freizeit nutzen können.

 

Anspruchsberechtigte: 

Kinder aus Familien, die eine der folgenden Leistungen beziehen:

Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII,

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und SGB II (Hartz IV)

 

Im Einzelnen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket folgende Leistungen für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre:

  • persönlicher Schulbedarf
  • mehrtägige Klassenfahrten / Schüleraustausch / Ausflüge von Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Schülerbeförderungskosten
  • außerschulische Lernförderung
  • Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen, Horten sowie für Kindertagespflege
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Vereinsbeiträge, etc.) Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.


Nutzen Sie die Chance! Fördern Sie Ihre Kinder.

 

Wenn Sie Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT), den Leistungen sowie der Beantragung haben, wenden Sie sich bitte an das

 

BuT-Servicebüro

Hildesheimer Straße 20, 30169 Hannover

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Tel.: 0511 / 616-26364




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