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Krankheitssymptome - Darf mein Kind in die Schule?

Krankheitssymptome - Darf mein Kind in die Schule?

 


 

 

 

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb

Presseinformation vom Niedersächsischen Kultusministerium vom 14.08.2020

Gemeinsame Lagebeurteilung zu Aktivitäten von Sars-CoV-2: Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb

Die Schulen in Niedersachsen können nach derzeitigem Stand wie geplant nach den Sommerferien im eingeschränkten Regelbetrieb starten. Das hat ein Fachaustausch zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt am gestrigen Donnerstagnachmittag ergeben. Gegenstand war die Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens von Sars-CoV-2 in Niedersachsen mit Blick auf die Aufnahme des Schulbetriebes zum neuen Schuljahr 2020/2021 am 27. August. Die gemeinsame Lagebeurteilung der Schul- und Gesundheitsseite der Landesregierung schlussfolgert, dass dem eingeschränkten Regelbetrieb nichts entgegensteht. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erreicht heute die Schulleitungen in Niedersachsen. Weiterhin werden das Kultusministerium, das Gesundheitsministerium und das Landesgesundheitsamt die Lage beobachten und gemeinsam beurteilen.

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Vor den Sommerferien hatte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt, das kommende Schuljahr 2020/2021 auf der Basis größtmöglicher Normalität planen zu wollen. Hierfür wurde das „Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“ entwickelt und den Schulen kommuniziert. Die wichtigsten Eckpfeiler:

  • Unterricht in voller Klassenstärke
  • Verzicht auf Mindestabstand, dafür Einführung fester Lern- und Bezugsgruppen („Kohortenprinzip“)
  • Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kohorten nicht eingehalten werden kann
  • Pflichtunterricht hat Priorität
  • Ganztagsangebote sind möglich
  • Schutz von Risikogruppen kann zu Einschränkungen führen
  • Geltung des Rahmenhygieneplans Corona Schule

Da eine Negativdynamik bei der Verbreitung von Sars-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Kultusministerium die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“; Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) und C („Quarantäne und Shutdown“; Lernen zu Hause für einzelne Personen oder Personengruppen) entwickelt.

Die Entscheidung über mögliche lokale oder regionale Maßnahmen aufgrund des sich entwickelnden Infektionsgeschehens (und damit über einen Wechsel in das Szenario B – Schule im Wechselmodell oder C) trifft das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort. Weder die Schulleitungen noch die Schulbehörden haben hier die entsprechende Befugnis.

Die Szenarien sind in den Leitfäden „Schule in Corona-Zeiten 2.0“ für allgemein- und die berufsbildenden Schulen ausführlich dargestellt und können hier nachgelesen werden. Alle drei Szenarien sind zudem in der gültigen Fassung der Niedersächsischen Corona-Verordnung aufgenommen, damit je nach Einzelfall vor Ort das Szenario zügig gewechselt werden kann.
 

 
 
 

Fahrplan zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Presseinformation des Niedersächsischen Kultusministeriums vom 15.05.2020

 

Das Kultusministerium hat zum Ende dieser Woche einen konkretisierten Fahrplan zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den niedersächsischen Schulen veröffentlicht. Ein entsprechendes Schreiben hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne gestern Abend an die Schulleitungen und Lehrkräfte geschickt.

 

Präsenzunterricht in den allgemeinbildenden Schulen

 

Demnach starten am 25. Mai die 11. Klassen in den Präsenzunterricht, ebenso kommen zusätzliche Jahrgänge der Förderschulen Geistige Entwicklung an ihre Schulen. Außerdem nehmen weitere Schulen des BBS-Bereichs mehr Schülerinnen und Schüler auf: Nach Pfingsten besuchen alle Schülerinnen und Schüler des berufsbildenden Schulwesens wieder ihre Schulen.

Nach den Pfingstferien am 3. Juni kehren die Jahrgänge 7/8 an ihre jeweiligen Schulen zurück, ebenfalls an diesem Tag nehmen die zweiten Klassen an den Grundschulen wieder den Präsenzunterricht auf. Weitere zwei Wochen später dann - am 15. Juni - kehren die Klassen 5/6 sowie die Erstklässler in den Präsenzunterricht zurück. Mitte Juni sind damit auch alle Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen wieder zurück in der Schule.

Bereits festgelegt war, dass am kommenden Montag, dem 18. Mai, die Klassen 9/10 der Gymnasien sowie die Klassen 3 der Grundschulen zurückkehren. Die Abschlussklassen 13, 12 sowie 9/10 waren am 27. April in den prüfungsvorbereitenden Unterricht gestartet. Seit dem 4. Mai haben die 4. Klassen der Grundschulen Präsenzunterricht, die Klassen 12 seit dem 11. Mai.

„Der Zwei-Wochen-Rhythmus hat sich zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten bewährt und gibt den Schulen Planungssicherheit. Daher bleiben wir weiter in diesem Takt", sagt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Tonne ergänzt: „Ich bin außerordentlich beeindruckt, wie gut die Schulen vor Ort organisatorisch und inhaltlich arbeiten. Das sind herausragende Leistungen.

Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Wir bekommen die eindeutige Rückmeldung, dass die Schülerinnen und Schüler sich freuen, wieder zur Schule gehen zu können. Das ist eine Leistung der Lehrkräfte, Schulleitungen und aller Beteiligten, denn es gelingt ein sicheres Umfeld in schwierigen Zeiten zu schaffen."

 

Entlastung für Lehrkräfte

Um ein deutliches Signal der Entlastung an die Lehrerschaft und die Schulen zu senden, wurden seitens des Ministeriums mehrere Erleichterungen umgesetzt. Zum einen ist ermöglicht worden, dass bei den Abschlussprüfungen in den Klassen 9 und 10 die mündliche Pflichtprüfung durch eine freiwillige mündliche Prüfung ersetzt werden kann. „Damit ermöglichen wir, dass vermutlich mehr als 60 bis 70 Prozent der mündlichen Prüfungen an den Schulen entfallen können und sorgen so für eine deutliche Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer", so der Minister. Die Qualität des Abschlusses bleibt für die Schülerinnen und Schüler ungeschmälert bestehen.

Zum anderen wird das Verfahren zur Rückmeldung der Ergebnisse der Abschlussarbeiten deutlich verschlankt. Es müssen keine Ergebnisse einzelner Aufgaben eingetragen und gemeldet werden, es reichen ein Gesamtergebnis der Arbeiten sowie ein Notenspiegel.

Zudem ist Luft geschaffen - insbesondere an den Oberschulen und Gesamtschulen - durch die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler nach ihren Abschlussprüfungen nicht mehr in die Schule kommen müssen. Der in normalen Jahren vorgesehene Präsenzunterricht für die Abschlussschüler entfällt ersatzlos.

 

Das Schreiben an die Schulleitungen und Lehrkräfte ist unter diesem Link beigefügt.

 


 

 

 




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